Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen (ARBs)

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
bitte lesen Sie die nachfolgenden Bestimmungen aufmerksam durch.
 Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen und werden Inhalt des Reisevertrages zwischen uns, Yoga an der Alster, und Ihnen.

1. Anmeldung, Bestätigung

1.1 Mit der Reise-/Retreatanmeldung bieten Sie Yoga an der Alster den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Dies geschieht auf der Grundlage der Reiseausschreibung im Internet und dieser Allgemeinen Reisebedingungen. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme Ihres Angebotes durch Yoga an der Alster zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf, und über den Yoga an der Alster Sie mit der Buchungsbestätigung informiert. Im Falle der mündlichen Vertragsannahme erhalten Sie unverzüglich eine schriftliche Ausfertigung der Reisebestätigung übersandt.

2. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen


2.1 Sie können jederzeit vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei  Yoga an der Alster. Ihnen wird aus Beweisgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

2.2 Wenn Sie zurücktreten, verliert Yoga an der Alster den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Yoga an der Alster gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was Yoga an der Alster durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Yoga an der Alster weist darauf hin, dass es diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen kann. Dabei kann  Yoga an der Alster eine pauschalierte Entschädigung wie folgt verlangen:

bis 30. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises

ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises

ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises

ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises

ab 6. Tag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises

Es steht Ihnen stets frei, nachzuweisen, dass Yoga an der Alster ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

2.3 Statt zurückzutreten, können Sie bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson stellen, wobei Yoga an der Alster sich vorbehält, diese Person abzulehnen, sofern sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für die durch den Wechsel in der Person des Reisenden entstehenden Mehrkosten und den Reisepreis haften ursprünglicher und neuer Reisender gesamtschuldnerisch.

3. Nicht in Anspruch genommene Leistungen


Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen Yoga an der Alster ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von Ihnen zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Auf die Möglichkeit zum Abschluss einer Reiserücktritts- und -abbruchsversicherung wird hingewiesen.

4. Rücktritt und Kündigung durch Yoga an der Alster. Yoga an der Alster kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

4.1 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch  Yoga an der Alster vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich der Vertragspartner in starkem Maße vertragswidrig verhält. Yoga an der Alster behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Die Yoga an der Alster muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.

4.2 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Yoga an der Alster deshalb nicht möglich ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktritt von Yoga an der Alster besteht jedoch nicht, wenn es die dazu führenden Umstände zu vertreten hat oder wenn es diese Umstände nicht nachweisen kann oder es nicht versucht hat, dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot zu unterbreiten.

5. Obliegenheiten des Reisenden


5.1 Es obliegt dem Kunden, vor 
der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen mit der jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist und diese die von der Reise vorgesehene Heilbehandlung zulässt.

5.2 Etwaige Krankheiten müssen dem Kursleiter vor Beginn des Kurses mitgeteilt werden.

5.3 Der Reisende ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

6. Datenschutz


Die personenbezogenen Daten, die der Kunde  Yoga an der Alster zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist.  Yoga an der Alster hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung ein. Die gesamte Datenschutzerklärung finden Sie hier:

https://www.yogaanderalster.net/j/privacy

7. Hinweise

7.1 Im Reisepreis ist keine Reise-Rücktrittskostenversicherung enthalten. Yoga an der Alster empfiehlt aber den Abschluss einer derartigen Versicherung.

8. Allgemeines

8.1 Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Reisebedingungen oder getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Reisevertrages im übrigens nicht berührt.

Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regel zu ersetzen.

8.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für Passiv-Prozesse, ist Hamburg.